Die Verfassung garantiert im Rahmen ihres Grundrechtskatalogs (Kapitel 2, Artikel 1) die Religionsfreiheit. Seit der Einführung der Reformation in Schweden (1527) gehört die Mehrheit der schwedischen Christen der evangelisch-lutherischen »Kirche von Schweden« (»Svenska Kyrkan«) an, die von 1527 bis 1999 Staatskirche war.

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schweden/gesellschaft/religion