Der Versailler Vertrag (1919) erkannte die Neutralität der Schweiz an.

Unter Bundesrat G. Motta trat sie im Mai 1920 dem Völkerbund bei; sie verzichtete dabei auf das Prinzip der grundsätzlichen, »integralen« Neutralität zugunsten einer »differenziellen«, d. h. einer Beteiligung an nicht militärischen Völkerbundssanktionen gegen Aggressoren. Vor dem Beitritt hatte der Völkerbund diesen Grundsatz in seiner Londoner Deklaration (13. 2. 1920) anerkannt. Genf wurde Sitz des Völkerbundes. Mit der Übernahme der

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Quellenangabe
Brockhaus, Die Schweiz zwischen den Weltkriegen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schweizer-geschichte/die-schweiz-zwischen-den-weltkriegen