Schwerbehinderte Menschen, Menschen mit Behinderungen (Behinderung), die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX), Teil 2 einem besonders geschützten und unterstützungsberechtigten Personenkreis angehören.  

Als schwerbehindert werden Menschen anerkannt, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 (in einem Spektrum zwischen 20 und 100) vorliegt und die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX (mit einer Abgrenzung des Arbeitsplatzbegriffes) rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben (§ 2 Absatz 2 SGB IX). Schwerbehinderten gleichgestellt

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Literatur

A. Huber u. P. Ochs: Die Vertretung schwerbehinderter Menschen im Betrieb (32004);
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Quellenangabe
Brockhaus, Schwerbehinderte Menschen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schwerbehinderte-menschen