Selbst|eintritt, Handelsrecht: im Kommissionshandel die Übernahme der zu verkaufenden oder die Lieferung der zu

(14 von 94 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Selbsteintritt (Handelsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/selbsteintritt-handelsrecht