Selbsteintritt (Handelsrecht)
Selbst|eintritt, Handelsrecht: im Kommissionshandel die Übernahme der zu verkaufenden oder die Lieferung der zu
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Quellenangabe
Brockhaus,
Selbsteintritt (Handelsrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/selbsteintritt-handelsrecht