Selbsthilfeverkauf (Zivilrecht)
Selbsthilfeverkauf, Notverkauf, Zivilrecht: der anderweitige Verkauf geschuldeter Waren durch den Lieferanten, wenn der Besteller in
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Quellenangabe
Brockhaus,
Selbsthilfeverkauf (Zivilrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/selbsthilfeverkauf-zivilrecht