Selbstverwaltung, allgemein die meist ehrenamtliche Mitwirkung der Bürger bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Sinne einer Selbstverantwortung oder Selbstbestimmung (auch politische oder staatsbürgerliche Selbstverwaltung genannt, deren Gegenpol die Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten durch beamtete Fachleute bildet).

Selbstverwaltung im Rechtssinn (juristische Selbstverwaltung) ist dagegen die selbstständige Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch Träger der mittelbaren Staatsverwaltung im Gegensatz zur unmittelbaren Staatsverwaltung durch bundes- oder landeseigene Behörden. Träger der Selbstverwaltung sind besonders die Körperschaften des öffentlichen Rechts (Selbstverwaltungskörperschaften), in geringerem Maß zum Teil auch Anstalten.

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Quellenangabe
Brockhaus, Selbstverwaltung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/selbstverwaltung