Sicherungs|übereignung, die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache mit der Abrede, dass die Eigentumsübertragung nur zur Sicherung einer Forderung des Erwerbers, die dieser gegen den Veräußerer besitzt, erfolgt und nur so lange, wie die Forderung besteht. Die Sicherungsübereignung dient als Umgehung des ohne Besitzübertragung nicht zulässigen

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Quellenangabe
Brockhaus, Sicherungsübereignung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sicherungsubereignung