Sittenwidrigkeit, Recht: Verstoß gegen die guten Sitten. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn eine Handlung »gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden« verstößt, also nicht einem

(25 von 178 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Sittenwidrigkeit (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sittenwidrigkeit-recht