Die Verfassung der Slowakischen Republik garantiert die Religionsfreiheit (Artikel 24) und hebt ausdrücklich die Nichtgebundenheit des Staates an Ideologien oder Religionen (Artikel 1) hervor. Grundlage der Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind zwei Verträge: der Vertrag

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/slowakische-republik/bevölkerung-und-religion/religion