Solidaritätszuschlag, ein seit 1995 (Gesetz vom 23.6.1993) als Ergänzungsabgabe erhobener Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 % (vor 1998:

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Quellenangabe
Brockhaus, Solidaritätszuschlag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/solidaritätszuschlag