Sonder|abfall, Sondermüll, gefährlicher Abfall, Abfälle, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und/oder Umwelt besonders hohe Anforderungen an ihre Überwachung und Entsorgung stellen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurden»besonders überwachungsbedürftige Abfälle« definiert. Im Zuge der Harmonisierung mit dem europäischen Recht wurde das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz überarbeitet, sodass dieser Begriff seit dem 1. Februar 2007 durch gefährliche Abfälle ersetzt wurde. Diese sind in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar oder können Erreger

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Quellenangabe
Brockhaus, Sonderabfall. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sonderabfall