Sondergerichte (Recht)
Sondergerichte, Recht: im Gerichtsverfassungsrecht auf Gesetz beruhende Gerichte, die eine auf besondere Sachgebiete beschränkte Zuständigkeit haben (Artikel 101 Absatz 2 GG). Von den verfassungsrechtlich verbotenen Ausnahmegerichten unterscheiden sie sich v. a. durch die abstrakt und
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Quellenangabe
Brockhaus,
Sondergerichte (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sondergerichte-recht