Sondergerichte, Recht: im Gerichtsverfassungsrecht auf Gesetz beruhende Gerichte, die eine auf besondere Sachgebiete beschränkte Zuständigkeit haben (Artikel 101 Absatz 2 GG). Von den verfassungsrechtlich verbotenen Ausnahmegerichten unterscheiden sie sich v. a. durch die abstrakt und

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Quellenangabe
Brockhaus, Sondergerichte (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sondergerichte-recht