Grundlagen der Religionspolitik waren das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, die Beschränkung der Religionsfreiheit auf die Ausübung von religiösen Kulthandlungen, das ausdrückliche Verbot der religiösen Unterweisung von Kindern und Jugendlichen und die staatliche Förderung des Atheismus. Religionsgemeinschaften war Grundbesitz gesetzlich untersagt. Der Staat stellte Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel und Klostergebäude zur Verfügung, in denen die Religionsgemeinschaften

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sowjetunion/religion