Sowjetzonenflüchtling. Im Sinne des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ist Sowjetzonenflüchtling, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger

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Quellenangabe
Brockhaus, Sowjetzonenflüchtling.. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sowjetzonenfluchtling