Sperrzeit, Arbeitsförderung: ein Zeitraum, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitnehmer sich ohne wichtigen Grund versicherungswidrig verhalten hat (§ 144 SGB III). Durch die Sperrzeit werden Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslosengeld sanktioniert. Es bestehen insgesamt sieben Sperrzeittatbestände. Eine

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Quellenangabe
Brockhaus, Sperrzeit (Arbeitsförderung). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sperrzeit-arbeitsförderung