Spielbankabgabe
Spielbank|abgabe, eine nach der Spielbankverordnung vom 27. 7. 1938 vom Betreiber einer öffentlichen Spielbank anstelle der sonst zu zahlenden Einkommen-, Umsatz- und Lotteriesteuer zu entrichtende Abgabe. Die
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Quellenangabe
Brockhaus,
Spielbankabgabe.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/spielbankabgabe