Staats|anwaltschaft, die im 19. Jahrhundert nach französischem Vorbild (»ministère public«, »procureur«) entstandene staatliche Untersuchungs- und Anklagebehörde im Strafverfahren.

In Deutschland (§§ 141 ff. Gerichtsverfassungsgesetz) wird das Amt der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof und bei den Oberlandesgerichten im Rahmen ihrer erstinstanzlichen Zuständigkeit durch den Generalbundesanwalt ausgeübt, der der Aufsicht und Leitung des Bundesjustizministers untersteht und seinerseits gegenüber den Bundesanwälten weisungsberechtigt ist. Im Übrigen ist die Organisation der Staatsanwaltschaft Ländersache. Leiter der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten ist der Generalstaatsanwalt;

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsanwaltschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatsanwaltschaft