Staats|erbrecht, die Berufung des Staates (Landesfiskus) zum gesetzlichen Erben, wenn weder

(11 von 45 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Staatserbrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatserbrecht