Staatsgeheimnisse, in Deutschland nach der Legaldefinition des § 93 Absatz 1 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsgeheimnisse. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatsgeheimnisse