Staatsgerichtshof, 1) in Deutschland traditionelle, aber heute nicht mehr durchgängig eingehaltene Bezeichnung für ein Verfassungsgericht, dessen Kompetenzen sich auf staatsorganisatorische Streitigkeiten beschränken, also Verfassungsbeschwerden nicht einschließen. In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bremen,

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsgerichtshof (Deutschland). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatsgerichtshof-deutschland