Staatshaftung, Amtshaftung, die Verantwortlichkeit des Staates für Schäden, die Amtswalter (Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst) in Ausübung ihres Amtes bei einem Dritten verursachen. Das geltende Staatshaftungsrecht ist wenig übersichtlich; die gesetzlichen Regelungen werden durch richterrechtlich entwickelte Institute ergänzt. Der Versuch einer Kodifikation der Staatshaftung im Staatshaftungsgesetz vom 26. 6. 1981 ist wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes gescheitert. Von der nunmehr (seit 1994) bestehenden Gesetzgebungskompetenz hat der Bund noch keinen Gebrauch gemacht.

Die Staatshaftung im engeren Sinn knüpft an die

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Werke

Weiterführende Literatur:

C. Stein u. a.: Praxishandbuch des Amts- u. Staatshaftungsrechts (22012)
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Quellenangabe
Brockhaus, Staatshaftung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatshaftung