Staatsnotrecht, früher lateinisch Ius eminens, das Recht des Staates, besonders seiner obersten Vollzugsorgane, in äußersten Notfällen, in denen das Bestehen oder die Sicherheit des Staates in dringender Gefahr sind

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsnotrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatsnotrecht