Staatsrat, 1) Kollegialorgan auf der obersten Ebene eines Staates mit unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen, 2) Bezeichnung für ein einzelnes Mitglied dieses Kollegiums und 3) der Titel dieser Mitglieder. – Im 16./17. Jahrhundert entwickelte

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsrat. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatsrat