Staatsräson
Staatsräson [-rεzɔ̃], der Grundsatz, dass die Verwirklichung des »Wohls des Staates«, d. h. die Sicherung seiner Existenzbedingungen
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Quellenangabe
Brockhaus,
Staatsräson.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatsräson