Staatsvertrag, Völkerrecht: internationaler Vertrag, Vereinbarung zwischen Staaten über völkerrechtliche Rechte und Pflichten und zur Regelung der internationalen Beziehungen und Zusammenarbeit. Parteien von Staatsverträgen können auch internationale Organisationen sein. Staatsverträge zwischen zwei Staaten heißen bilateral, solche zwischen mehreren Staaten multilateral. Durch ihre auf Willensübereinstimmung beruhende rechtliche Verbindlichkeit unterscheiden sich Staatsverträge als völkerrechtliche Rechtsgeschäfte von gemeinsamen Erklärungen über eine

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsvertrag (Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatsvertrag-völkerrecht