stabilisiertes De-facto-Regime [-reˈʒiːm], Völkerrecht: Bezeichnung für einen mit einer gewissen Dauerhaftigkeit bestehenden Herrschaftsverband, der den an

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Quellenangabe
Brockhaus, stabilisiertes De-facto-Regime (Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/stabilisiertes-de-facto-regime-völkerrecht