Stammgut, im älteren deutschen Recht Güter des Hochadels, die kraft Hausgesetzes

(11 von 77 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Stammgut (älteren deutschen Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/stammgut-älteren-deutschen-recht