Standrecht, das im Ausnahme-, Belagerungs- oder Kriegszustand nach Maßgabe der Verfassung und der Gesetze bestehende Recht, über Verbrechen und Vergehen bestimmter Art (z. B. Aufruhr, Plünderungen)

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Quellenangabe
Brockhaus, Standrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/standrecht