Stellvertretung, Vertretung, bürgerliches Recht: das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (des Stellvertreters oder, kurz, des Vertreters) im Namen und für Rechnung eines anderen (des Vertretenen). Von aktiver Stellvertretung spricht man, wenn mit rechtsgeschäftlicher Wirkung Willenserklärungen für den Vertretenen abgegeben,

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Quellenangabe
Brockhaus, Stellvertretung (bürgerliches Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/stellvertretung-burgerliches-recht