Steuer|amnestie, die Gewährung von Straffreiheit bei Selbstanzeige des Steuerhinterziehers. Eine permanente Steueramnestie bietet § 371 Abgabenordnung, demzufolge die Gewährung der Straffreiheit voraussetzt, dass der Täter die geschuldete hinterzogene Steuer in voller Höhe innerhalb einer ihm vom Finanzamt gesetzten Frist entrichtet (ähnlich in Österreich § 29 Finanzstrafgesetz). Daneben kommen relativ häufig einmalige (zeitlich

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Werke

Weiterführende Literatur:

Berater-Kommentar zur Steueramnestie. Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, hg. v.
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Quellenangabe
Brockhaus, Steueramnestie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steueramnestie