Steuerberatung, die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen (Steuererklärungsberatung, Steuergestaltungsberatung und Rechtsbehelfsberatung) einschließlich der Hilfe in Steuerstrafsachen und Steuerbußgeldsachen.

Zur Steuerberatung befugt sind nach § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) in der Fassung vom 4. 11. 1975 (mit Änderungen) insbesondere Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sowie Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, bestimmte

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Quellenangabe
Brockhaus, Steuerberatung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steuerberatung