Steuerharmonisierung, die Angleichung oder Vereinheitlichung einzelner Steuerarten oder ganzer Steuersysteme verschiedener Gebietskörperschaften und/oder Staaten einer Gemeinschaft. Argumente für Steuerharmonisierungen sind v. a., dass sie »unfairen« und »schädlichen« Steuerwettbewerb zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften sowie Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Anbietern mit Standort in Niedrigsteuerländern durch Unterschiede in der steuerlichen Belastung (namentlich von Unternehmensgewinnen) vermeiden können. Die Forderung nach Steuerharmonisierung steht damit im

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Quellenangabe
Brockhaus, Steuerharmonisierung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steuerharmonisierung