Steuer|inzidenz, Verteilung der Last einer Steuer oder einer Anzahl von Steuern meist zwischen Personen als Ergebnis der Steuerwirkungen. Unter Steuerlast wird dabei im Allgemeinen die direkt durch die Steuerzahllast oder indirekt durch Preiserhöhungen bewirkte Kaufkrafteinbuße verstanden, im ökonomischen Sinne wären aber auch darüber hinausgehende Nutzeneinbußen infolge der Besteuerung (Excess Burden) mit zu berücksichtigen.

Ausgangspunkt

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Quellenangabe
Brockhaus, Steuerinzidenz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steuerinzidenz