Steuer|recht, diejenigen Rechtsvorschriften, die die Pflichten und Rechte aus einem Steuerrechtsverhältnis regeln. Als Teil des öffentlichen Rechts ist das Steuerrecht durch die Grundprinzipien des allgemeinen Verwaltungsrechts vorgeprägt. Ein einheitliches Steuergesetzbuch gibt es nicht. Die Steuergesetzgebungskompetenz ist ebenso wie die Steuerertrags- und die Steuerverwaltungshoheit als

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Quellenangabe
Brockhaus, Steuerrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steuerrecht