Steuerstrafrecht, zusammenfassende Bezeichnung der Vorschriften, die Sanktionen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Steuergesetze androhen (§§ 369 ff. Abgabenordnung). Echte Steuerstraftaten sind die Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), der Bannbruch (§ 372 Abgabenordnung), der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel (§ 373) sowie die Steuerhehlerei (§ 374; z. B. Handel mit geschmuggelter Ware); ferner die Wertzeichenfälschung (§§ 148 f. Strafgesetzbuch). Die leichteren Steuerverfehlungen hingegen sind aus dem kriminellen Unrecht herausgenommen als Steuerordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden. Hierzu gehören v. a. die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 Abgabenordnung) und die Delikte der Steuergefährdung (§§ 379 ff.), z. B. die

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Werke

Weiterführende Literatur:

M. Stahlschmidt: Steuerstrafrecht. Eine systematische Darstellung mit anschaulichen Beispielen u.
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Quellenangabe
Brockhaus, Steuerstrafrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steuerstrafrecht