Stimmrecht, Gesellschaftsrecht: das Recht des Gesellschafters, bei der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung mitzustimmen. Bei Personengesellschaften wird im Zweifel nach

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Quellenangabe
Brockhaus, Stimmrecht (Gesellschaftsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/stimmrecht-gesellschaftsrecht