Straf|erlass, das Erlöschen des staatlichen Strafanspruchs. Der gerichtliche Straferlass (§ 56 g StGB),

(11 von 56 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Straferlass. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/straferlass