Strafver|eitelung, Straftat, die derjenige begeht, der absichtlich oder wissentlich (z. B. durch Beseitigung von Spuren der Tat) ganz oder teilweise verhindert, dass

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Quellenangabe
Brockhaus, Strafvereitelung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strafvereitelung