Strafverfolgungs|entschädigung, im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. 3. 1971 geregelte Geldleistung. Aus der Staatskasse wird entschädigt, wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat, sofern die

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Quellenangabe
Brockhaus, Strafverfolgungsentschädigung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strafverfolgungsentschädigung