Strafvollstreckung, im weiteren Sinn die sich an den staatlichen Strafanspruch anschließende Strafverwirklichung einschließlich des Strafvollzuges. Im engeren Sinn versteht man unter Strafvollstreckung bei einer Freiheitsstrafe das Verfahren von der Rechtskraft des Urteils bis zum Strafantritt, ferner die generelle, vom Strafvollzug zu unterscheidende Überwachung ihrer Durchführung. Bei Geldstrafen gehört die gesamte Beitreibung zur Strafvollstreckung,

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Quellenangabe
Brockhaus, Strafvollstreckung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strafvollstreckung