Strafzumessung, die durch das Gericht im Einzelfall erfolgende Festsetzung der (Kriminal-)Strafe. Nach § 46 StGB ist die Schuld (Strafrecht) des Täters Grundlage für die Strafzumessung; die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft

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Quellenangabe
Brockhaus, Strafzumessung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strafzumessung