Strahlenschäden, durch Strahlenwirkung verursachte Folgezustände an und Schädigungen von Organismen.

Im Bereich der Lichtstrahlung in Form der Lichtschäden der ungeschützten Haut, auch der Augen (ähnliche Wirkungen außerdem durch Mikrowellen und Radarstrahlen), im engeren Sinn jedoch die durch ionisierende Strahlung hervorgerufenen Veränderungen des Gewebes.

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Formen

Zu den deterministischen akuten Reaktionen gehört der Strahlenkater (Strahlenintoxikation, Röntgenkater), der bei Ganzkörperbestrahlung etwa ab einer Energiedosis von 0,5 Gy nach einigen Stunden auftreten kann und sich in Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen und Schwindelgefühl äußert. Bei örtlicher Bestrahlung mit 3–4 Gy tritt eine akute Strahlendermatitis, eine entzündliche Hautreaktion mit Hautrötung (Erythem), vorübergehendem Funktionsausfall der Talgdrüsen, Haarausfall und Pigmentflecken, auf; bei höheren Dosen kommt es zu bleibendem

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Quellenangabe
Brockhaus, Strahlenschäden (Medizin). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strahlenschäden-medizin