Straßenbaulast, die öffentlich-rechtliche, der Straßenbauaufsichtsbehörde gegenüber bestehende Pflicht, für den Bau, die Verbesserung und den Unterhalt öffentlicher Straßen alles zu leisten, was erforderlich und zweckmäßig ist, damit im

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Quellenangabe
Brockhaus, Straßenbaulast. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strassenbaulast