Straßenverkehrshaftung, die Ersatzpflicht des Halters eines Kfz oder des Fahrers für Schäden, die beim Betrieb eines Kfz oder eines Kfz-Anhängers entstanden sind. Die gegenüber dem allgemeinen Haftungsrecht verschärfte, als Gefährdungshaftung konzipierte Straßenverkehrshaftung beruht auf der Erkenntnis der erhöhten Gefahren, die der Betrieb eines Kfz mit sich bringt. So bestimmt § 7 StVG, dass der Halter eines Kfz ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden

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Quellenangabe
Brockhaus, Straßenverkehrshaftung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strassenverkehrshaftung