Ständestaat
Stände|staat, Staatswesen, in dem bestimmte Stände durch ihre Vertretungen an den Staatsgeschäften teilhaben. In den Staaten Mittel-, West- und Nordeuropas kennzeichnet das Ständewesen den Übergang von der feudalen Ordnung des Mittelalters zum modernen Verfassungsstaat. – Neben die
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Quellenangabe
Brockhaus,
Ständestaat.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ständestaat