Ständiger Ausschuss, öffentliches Recht: 1) der nach dem früheren Artikel 45 GG zu bildende Bundestagsausschuss, der

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Quellenangabe
Brockhaus, Ständiger Ausschuss (öffentliches Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ständiger-ausschuss-öffentliches-recht