subjektives Recht, eine von der Rechtsordnung dem Einzelnen zur Befriedigung seiner Interessen eingeräumte Berechtigung. Davon abzugrenzen ist das objektive Recht als die Gesamtheit der bestehenden Rechtsnormen. Nicht

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Quellenangabe
Brockhaus, subjektives Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/subjektives-recht