Tages|satz, Strafrecht: Rechnungseinheit für die Verhängung von Geldstrafen (§ 40 StGB). Die Geldstrafe beträgt mindestens fünf, höchstens 360

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Quellenangabe
Brockhaus, Tagessatz (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tagessatz-strafrecht