Tarif|einheit, im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass für sämtliche tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse eines Betriebes nur ein Tarifvertrag oder nur die gleichen Tarifverträge gelten sollen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Arbeitnehmer oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Tarifeinheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tarifeinheit