Der Forderung nach einer umfassenden Wahrung des Datenschutzes wurde auf nationaler Ebene durch die am 1. 7. 1991 in Kraft getretene TELEKOM-Datenschutzverordnung (TDSV) sowie die am 29. 12. 1991 in Kraft getretene Teledienstunternehmens-Datenschutzverordnung (UDSV) Rechnung getragen. Im Zuge der Umsetzung der Postreform II wurden beide Verordnungen zusammengefasst und unter der Bezeichnung Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung am 12. 7. 1996 in Kraft gesetzt. Diese Datenschutzvorkehrungen sind in überarbeiteter Form in das TKG vom 22. 6. 2004 übernommen worden. – Auf Ebene der EG wurde am 24. 10. 1995 die Richtlinie

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Quellenangabe
Brockhaus, Datenschutz, Verbraucherschutz, Urheberrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/telekommunikation/datenschutz-verbraucherschutz-urheberrecht